Privatrechtliche Haftung aller IHK-Mitarbeiter

Kein Mitarbeiter der IHK - egal auf welcher Ebene - kann den öffentlich-rechtlichen Status nachweisen, da das Gebilde "BRD" kein Staat ist.

Daraus ergibt sich die private Haftung eines jeden Mitarbeiters und einer jeden Mitarbeiterin der Firma IHK AACHEN.

Kann man sich als Mitarbeiter entlasten, indem man argumentiert, man habe weisungsgebunden gehandelt und die Haftung läge bei der Geschäftsführung? Dies wird sich zu gegebener Zeit zeigen.