Die "BRD" hat kein Staatsgebiet
Ein Staat ist - juristisch betrachtet - eine sogenannte Gebietskörperschaft. Eine solche Gebietskörperschaft agiert "hoheitlich" in einem bestimmten, genau definierten Gebiet.. Das hoheitliche Handeln ist also immer in Zusammenhang mit einem Gebiet, einem Territorium zu sehen.
Jedoch gibt es genau dieses Territorium nicht mehr, seit der Artikel 23 (alte Fassung) des Grundgesetzes am 29.09.1990 aufgehoben wurde. Auch in der Präambel des Grundgesetzes ist kein Territorium definiert. Ebenfalls kein Territorium findet sich im Artikel 146 des Grundgesetzes, der ebenfalls 1990 geändert wurde.
Die sogenannten "Bereinigungsgesetze" aus den Jahren 2006 - 2010 haben dann sämtliche territorialen Geltungsbereichen entfernt.