Grundgesetz lt. Rechtswörterbuch

"Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlungen besetzten Gebiet.

Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD)."

Creisfels Rechtswörterbuch, 17. Aufl., Verlag C. H. Beck, München 2002

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